Gewährleistung

Montage und Gewährleistung eines Dauergerüstankersystems. Anmerkungen in eigener Sache.

Generell ist jeder in der Lage, das isorocket® Dauergerüstankersystem zu montieren, so lange er sich an die Montageanweisung hält und auch das dafür vorgesehene Werkzeug fachgerecht zum Einsatz bringt. In der Praxis gibt es jedoch immer wieder Diskussionen über die Montage entsprechender Dauerankersysteme und vor allem wer diese (mit welchen Konsequenzen) zu verbauen hat. Die Ausführung wird sowohl im Verantwortungsbereich des Gerüstbauers als auch des Fassadenbauers gesehen.

Gerüstbauer oder Fassadenbauer?

Allein schon vor dem Hintergrund, dass der Fassadenbauer für die Standsicherheit eines Gerüstes, welches er nicht selber aufgebaut hat, keine Verantwortung übernehmen möchte, schließt sich auch die Montageleistung im Grunde aus. Von daher vertreten wir die Auffassung, dass solche Systeme generell vom Gerüstbauer zu montieren sind und somit auch in die Ausschreibung des Gerüstbaugewerkes gehören.

Wir wissen aber natürlich auch, dass dieses von einigen Gerüstbauunternehmen anders gesehen wird, was jedoch hauptsächlich in der Gewährleistung begründet liegt. Nun ist sicher jeder qualifizierte Gerüstbauer Willens und in der Lage, für seine Gerüste die entsprechende Gewährleistung zu übernehmen. Diese Gewährleistung erstreckt sich aber für gewöhnlich über den Zeitraum der Bauzeit und ist mit Demontage des Gerüstes nicht mehr vorhanden. Daher gibt es für den Gerüstbauer auch keine Veranlassung, Gewährleistungen ü̈ber diesen Zeitraum hinaus oder sogar Gewährleistungsbürgschaften ü̈ber 5 Jahre auszusprechen.

Unter diesen Umständen ist es vielleicht sogar verständlich und nachvollziehbar, dass sich der Gerüstbauer wegen ein paar verbauter Dauergerüstanker nicht in die „Gefahr” begeben will, sein Gewerk zukünftig entweder ganz oder teilweise über eine Gewährleistungsbürgschaft abdecken zu müssen. Andererseits wird der Fassadenbauer, der zwar Gewährleistungsbürgschaften aus dem „Tagesgeschäft“ kennt, aber auch nicht die Verantwortung für die Verankerung eines „fremden Gerüstes“ während der Standzeit ü̈bernehmen wollen.

Unsere Empfehlung für Architekten/Planer

Wenn hier alle Seiten konstruktiv zusammenarbeiten und sich nicht gegenseitig behindern wollen und Sie darüber hinaus als Architekt / Planer den Anforderungen der DIN 4426 für die Zukunft entsprechen wollen, sollten Sie den Gerüstbauer mit der Montage der Ankerelemente beauftragen, die er dann natürlich fachgerecht verarbeiten muss, was im Rahmen der Bauphase aber sicher auch erkennbar ist. Stellen Sie den Gerüstbauer dabei nicht von der Verantwortung, aber schon von möglichen Gewährleistungsbürgschaften frei, und Sie werden sehen, dass sich viele Bedenken in Luft auflösen.

Im Zweifelsfall nutzen Sie einfach unseren Montageservice.

Bei evtl. Fragen sprechen Sie uns bitte jederzeit an.