Architekten und Planer aufgepasst!
Erst die Pflicht und dann die Kür.
Unser isorocket® Dauergerüstanker ist weder nice-to-have noch technische Spielerei. Vielmehr ist isorocket® „Stand der Technik“ und die konsequente Umsetzung der überarbeiteten DIN 4426 aus dem Jahr 2013, der Sie als Architekt oder Planer in Ihren Projekten entsprechen müssen. Die Lastannahmen der überarbeiteten DIN 4426, die auch charakteristische Lasten mit einbezieht, sind die Basis unserer Entwicklung.
Auszug: DIN 4426, Ziffer 7
(Verankerung von Gerüsten an Fassaden)
Werden die tragenden Bauteile einer Außenwand mit Fassadenkonstruktionen versehen, die keine Verankerungskräfte temporärer Arbeitsplätze aufnehmen können, sind dauerhafte Vorrichtungen für die Verankerungen temporärer Arbeitsplätze für künftige Arbeiten an der Fassade vorzusehen. Der Montagebetrieb muss den Einbauort sowie die Tragfähigkeit in Übereinstimmung mit den technischen Baubestimmungen bestätigen und dokumentieren.
ANMERKUNG
Zu diesen Fassadenkonstruktionen zählen z.B. Vorhangfassaden, Wärmedämmverbundsysteme, zweischaliges Mauerwerk. Für Fassadengerüste sind die dauerhaften Vorrichtungen für die Verankerungen wie folgt auszubilden:
- Der vertikale Abstand zwischen den Verankerungsebenen darf 4,0 m nicht überschreiten.
- Die Verankerungen sind mindestens für folgende charakteristische Einwirkungen zu bemessen:
- rechtwinklig zur Fassade 2,25 kN je Meter Fassadenlänge,
- parallel zur Fassade 0,75 kN je Meter Fassadenlänge.
- Beträgt der vertikale Abstand weniger als 4,0 m, dürfen die Kräfte proportional abgemindert werden. An Gebäudekanten (z. B. Traufkanten, Gebäudeecken) sind die angegebenen Kräfte zu verdoppeln.
- Auf Verankerungsvorrichtungen darf verzichtet werden, wenn
- Fassadenbefahranlagen vorhanden sind, oder
- die Traufhöhe des Gebäudes 8 m nicht überschreitet.
ANMERKUNG
Weitere Informationen können dem Merkblatt „Gerüste für Arbeiten an Fassaden mit Wärmedämm- Verbundsystemen (WDVS)“ entnommen werden.