Produktunterschiede im Markt
Das Thema Gerüstverankerung ist sicher schon ein sehr altes Thema, was aber durch die verschiedenen Wandbildner, die wir heute auf den Baustellen vorfinden und deutlich größere Dämmstoffstärken und Wandaufbauen zu einem ganz besonderen Thema geworden ist. Zu der eigentlichen Befestigung ist in dem Zuge auch die Frage der Wiederbelegbarkeit als Permanentverankerung hinzugekommen, was nochmal wieder ganz andere Anforderungen mit sich bringt.

Der Markt der Permanentverankerungen ist von daher dann auch noch gar nicht so alt, und hat sich in den letzten 10 Jahren langsam aber kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei haben sich dann auch entsprechende Produktunterschiede am Markt etabliert, die für Sie als Planer oder auch Nutzer schon erhebliche Unterschiede mit sich bringen. Neben der unterschiedlichen Herangehensweise der Befestigung und auch der Sichtweise zur Wiederbelegung gibt es dabei im Wesentlichen 2 Unterschiede.
- Zugelassene Produkte – Zugelassen durch das DIBT in Berlin für den Einsatz an Fassaden gem. der DIN 4426
- Statisch nachgewiesene Produkte (vornehmlich reine Stahlbauteile) die Ihren Nachweis über eine statische Berechnung des Ankerelementes nachweisen, was dann letztlich aber auch nur das Ankerelement betrifft und nicht den Zusammenhang mit dem Verankerungsgrund (Wandbildner) oder auch dem verwendeten Dübel herstellt oder in Bezug setzt.
Vor diesem Hintergrund war unsere Entscheidung ganz klar die „ganzheitliche Betrachtung“ des Ankerpunktes und die Lieferung aller dafür notwendiger Produkte, damit Sie hier als Planer oder Verarbeiter nicht in die Situation kommen unvollständige Angaben gemacht zu haben und in eine Mithaftung zu kommen.
Durch die bauaufsichtliche Zulassung des Ankers und der Befestigungsmittel ist unser ISOrocket Verankerungssystem ganzheitlich von externer Seite geprüft und für die in der Zulassung ausgelobte Nutzung zugelassen, was Ihnen in dem Fall die entsprechende Sicherheit gibt.
Mit einer fachgerechten und genau beschriebenen Montage, die natürlich der Verarbeiter vor Ort gewährleisten muss, sind alle Beteiligten auf sicherem Terrain. Dieses sollten Sie sich im Zweifel bei einem Wettbewerbsprodukt, welches ohne Zulassung und lediglich einem statischen Nachweis argumentiert, schriftlich geben lassen, damit Sie als Planer, Nutzer, Verbauer nicht im Nachgang ohne jegliche Gewährleistung dastehen.